Arbeitsweise im Qualifikationsverfahren (QV)

Das Arbeitsprozedere setzt sich aus den folgenden Schritten zusammen:

1. Bildung von Arbeitsgruppen

Für das Erarbeiten der Prüfungsaufgaben bestimmt die Organisation der Arbeitswelt (OdA) eine Arbeitsgruppe.

2. Erteilen der Arbeitsaufträge

In einer ersten Sitzung werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich der verschiedenen Prüfungsbereiche oder -positionen gemäss Verordnung und Bildungsplan annehmen. Die Arbeitsaufträge werden verteilt.

3. Koordination, Begleitung und Beratung durch das SDBB

  • Das SDBB sammelt die Aufgabenbeispiele der Arbeitsgruppenmitglieder, erstellt einen ersten Entwurf und legt diesen den Arbeitsgruppenmitgliedern vor.
  • In einer nächsten Sitzung werden die Entwürfe gelesen, Änderungsvorschläge besprochen und Korrekturen angebracht. Das SDBB führt Protokoll und passt die Prüfungsaufgaben an.
  • Das SDBB legt die überarbeiteten Dokumente für eine weitere Kontrolle den Arbeitsgruppenmitgliedern vor.

4. Gut zum Druck

An einer nächsten Sitzung werden die Anpassungen besprochen und allenfalls letzte Korrekturen durch das SDBB vorgenommen. Daraufhin werden die Dokumente durch die Arbeitsgruppe abschliessend auf ihre inhaltliche und fachliche Vollständigkeit überprüft und dem SDBB wird das Gut zum Druck erteilt.

5. Bestellwesen

Die verantwortliche Prüfungsorganisation pro Kanton erhält ein Formular für die Bestellung der benötigten Experten- und Kandidatenversionen.

6. Versand der QV-Unterlagen

Die bestellten Prüfungsunterlagen werden verschickt. Die Kantone führen die Qualifikationsverfahren durch. Im Anschluss daran werden die Experten und Expertinnen aufgefordert, im Rahmen einer Onlineumfrage ihre Rückmeldungen zum QV zu geben.

7. Evaluationssitzung

Die Rückmeldungen werden gesammelt, zusammengefasst und anlässlich der Evaluationssitzung mit der Arbeitsgruppe ausgewertet.

 

Daraufhin startet ein neuer Prozess mit der Erarbeitung von neuen Prüfungsaufgaben für das Qualifikationsverfahren im Folgejahr.

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