Lehrvertrag: Änderungen im Formular per Schuljahr 2023/2024

Das national einheitliche Formular, das für die Lehrverträge des Schuljahrs 2023/2024 zum Einsatz kommt, wurde leicht modifiziert. Neu wurden Felder für E-Mail-Adressen hinzugefügt oder vergrössert und der Name "Vormundschaftsbehörde" wurde zu "Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB" umbenannt. Der Ferienanspruch kann nun in Tagen oder in Wochen pro Bildungsjahr angegeben werden. Im Abschnitt "Berufsnotwendige Beschaffungen" wurde der folgende Satz ergänzt: "Den Lernenden entstehen für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) keine Kosten (Art. 90 VUV)." Die überarbeitete Version des interaktiven Formulars sowie die Anpassungen befinden sich auf lv.berufsbildung.ch.

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